Basiswert, Referenzwert, Zielwert und Berechnung der THG-Quote
Die Treibhausgas-Minderungsquote legt fest, um wie viel Prozent die Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen ihre Emissionen reduzieren müssen. Häufig wird irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass sich diese Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasen an einem Referenzjahr orientiert. Beispielsweise werden Reduktionsziele im Rahmen von Klimaschutzgesetzen häufig an den Referenzjahren 1990 oder 2005 gemessen. Bei den Reduktionszielen im Rahmen der THG-Quote jedoch orientieren sich die Minderungsziele am gesetzlich festgelegten Basiswert. Diese Basiswerte orientieren sich an den Treibhausgasemissionen für die Lebenszyklen von fossilen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin.
Funktionsprinzip der Treibhausgas(THG)-Minderungsquote (§§ 37a-c BImSchG)
In der Abbildung hierunter stellt der grüne Balken den gesetzlich festgelegten Zielwert für die Emissionen pro Energieeinheit Kraftstoff dar. Bis zu diesem Wert darf ein Unternehmen, das fossile Brennstoffe in den Verkehr bringt, durchschnittlich Treibhausgase ausstoßen. Der Zielwert bildet sich aus dem durchschnittlichen Emissionswert der fossilen Kraftstoffe abzüglich der THG-Quote von beispielsweise 9,35% für 2024. Stößt ein Unternehmen mehr Emissionen aus, als der Zielwert zulässt, weist es eine negative THG-Bilanz auf. Diese muss das Unternehmen durch Kraftstoffe mit einer positiven THG-Bilanz wieder ausgleichen. Hierbei hat es die Möglichkeit, mit anderen Unternehmen zu handeln, die erneuerbare Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Dieser Handel nennt sich THG-Quotenhandel und sorgt dafür, dass markt-basiert Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen fließt.
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Die Reduktionsziele der THG-Quote basieren nicht auf einem festgelegten historischen Ausgangspunkt, sondern auf dem gesetzlich festgelegten Basiswert. Der Basiswert orientiert sich an den Treibhausgasemissionen für die Lebenszyklen von fossilen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin.
Derzeit beträgt der Basiswert 94,1 kg CO₂eq pro GJ Kraftstoff.
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Der Referenzwert ist die Ausgangsgröße für die Emissionsminderungen. Er lässt sich berechnen, indem die Energiegehalte aller Arten von Kraftstoffen (z.B. Diesel, Benzin oder auch Biokraftstoffe) des Inverkehrbringers mit dem Basiswert multipliziert werden. Die Summe dieser Werte ergibt den Referenzwert. Angenommen ein quotenverpflichtetes Unternehmen setzt genau ein GJ Diesel ab, dann beträgt der Referenzwert für dieses Unternehmen genau 94,1 kg CO₂.
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Durch die Multiplikation des Referenzwertes mit der Minderungsquote errechnet man den Zielwert. Bei einer THG-Minderungsquote von beispielsweise 7 % beträgt der Zielwert (bei Absatz von 1 GJ Diesel) damit ungefähr 88 kg CO₂eq.
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Die tatsächlichen Emissionen eines Unternehmens ergeben sich, indem man die jeweiligen Kraftstoffarten mit ihren spezifischen THG-Emissionen (ebenfalls vom Gesetzgeber festgelegt) multipliziert. In unserem Beispiel wären das für Diesel 95,1 kg CO₂eq/GJ und damit 95,1 kg CO₂eq. Unser Beispielunternehmen muss also die Emissionen um knapp 7 kg CO₂eq reduzieren, um den Zielwert zu erfüllen. Andernfalls drohen Strafzahlungen. Diese Lücke kann das Unternehmen beispielsweise schließen, indem es Strom für Elektrofahrzeuge anrechnen lässt, da die THG-Emissionen für den Fahrstrom geringer sind, als die zu erreichenden 88 kg CO₂eq aus dem Zielwert.
THG-Quotenrechner
Durch die individuelle Eingabe der Strommengen eurer Ladepunkte und/ oder E-Fahrzeuge unterhalb des Quotenrechners, könnt ihr im Quotenrechner sehen, wie viele MWh ihr für die THG-Quote geltend machen könnt. Zudem zeigt der Quotenrechner euch die eingesparten THG-Emissionen an. Wenn ihr für eure Mengen direkt ein unverbindliches Angebot von uns erhalten möchtet, klickt auf den Button unterhalb des Quotenrechners und übertragt eure Werte einfach in das Angebotsformular.
94,1 kg CO₂eq/GJ
%
kg CO₂eq/GJ
85,3 kg CO₂eq/GJ
55,2 kg CO₂eq/GJ
30,1 kg CO₂eq/GJ
1 MWh ~ 3,6 GJ
325 kg CO₂eq/MWh
MWh
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