Wasserstoff Zertifizierung

Wir begleiten euch im Zertifizierungsprozess und unterstützen bei der Vorbereitung und Erstellung der Unterlagen für ein erfolgreiches Audit.

effizient | rechtskonform | bedarfsorientiert

Zusätzliche Optionen zur Wertschöpfung durch die Zertifizierung von grünem Wasserstoff und RFNBO

Wir unterstützen euch im komplexen Zertifizierungsprozess, vereinfachen und beschleunigen die einzelnen Prozessschritte durch unser fachliches Know-How und mithilfe unseres digitalen REC Tools.

Warum ist die Wasserstoff Zertifizierung relevant

und wie kann sie zur Wertschöpfung beitragen?

Vorgaben der RED III:

Bindendes Ziel für Industrie:
-> Min. 42 % des Gesamtverbrauchs an H2 muss bis 2030 durch RFNBO-H2 abgedeckt werden

Bindendes Ziel für Verkehr:
-> Wahl zwischen 29% EE-Anteil oder THG-Reduktion von 14,5 % bis 2030

Voraussetzung zur Vergabe von Klimaschutzverträgen:

  • Unternehmen aus einer im EU ETS Programm eingeschlossenen Branche

  • Teilnahme am vorbereitenden Verfahren sowie am “Bieterwettstreit

  • Bei Produktionsumstellung auf H2, zwingender Einsatz von RFNBO-H2 oder low-carbon-H2

Die Ziele der dritten Renewable Energy Directive (kurz: RED III) geben eine klare Richtung vor: 42 % des eingesetzten Wasserstoffs für den Industriesektor müssen erneuerbar sein (RFNBO-H2). Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU muss in allen Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten ab ihrer Veröffentlichung in nationales Recht umgesetzt werden und wird damit ab Mitte 2025 wirksam.
Dabei muss es sich um nachweisbar grünen Wasserstoff (RFNBO-H2) handeln, weshalb die Wasserstoff-Produzenten zwingend im Rahmen von der EU anerkannter Voluntary Schemes zertifiziert werden müssen.

Die Bundesregierung schiebt zudem mittels der Vergabe von Klimaschutzverträgen klimafreundliche Produktionsprozesse in den emissionsintensiven Industriebranchen an. Industrieunternehmen, die im EU Emission Trading System eingeschlossen sind, können über einen Klimaschutzvertrag die Mehrkosten durch die Umstellung und den Betrieb ihrer Produktionsanlagen ausgleichen und vermeiden so Wettbewerbsnachteile. Gleichzeitig sollen über das Förderprogramm bis 2045 Emissionen von rund 350 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Wird bei der Transformation auf den Energieträger Wasserstoff umgestiegen, so muss dieser zwingend RFNBO-H2 oder low-cabron-H2 gem. der EU-Kriterien sein.

Anforderungen gemäß Delegierten Verordnungen EU 2023/1184 und /1185

  • Vollständig erneuerbarer Wasserstoff muss je nach Szenario der Strombeschaffung alle vier Strombezugskriterien erfüllen:

    Zusätzlichkeit | GreenPPA mit EE-Anlagenbetreiber | Geographische Korrelation | Zeitliche Korrelation

    Falls der Strombezug für die Produktion anteilig über Netzstrom erfolgt, muss zwingend die Mindesteinsparung von 70 % eingehalten werden, um eine Zertifizierung zu erhalten. Es gibt dabei verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Wir prüfen diese in der Einzelfallbetrachtung und beraten projektspezifisch zu den Anforderungen.

  • Sämtliche Emissionen von der Bereitstellung der Einsatzstoffe, über den Produktionsprozess bis hin zur Verteilung und Nutzung des Wasserstoffs müssen erfasst werden. Die THG-Intensitäten sind anhand folgender Formel zu berechnen:

    E = ei + ep + etd + eu – eccs

    Einbezogen werden, müssen die Emissionen der Einsatzstoffe wie bspw. Wasser, Strom und Stickstoff. Außerdem die durch die Produktion (bspw. Leckagen oder Abfallbehandlung) entstandenen Emissionen sowie solche, die bei Transport und Verteilung (Trailer-Transport via Diesel-LKW und Bereitstellung an der Tankstelle) entstehen.

  • Nachdem in Schritt 1 und Schritt 2 die Strombezugskriterien gemäß der Delegierten Verordnung EU 2023/1184 geprüft sowie die THG-Mindesteinsparung von 70 % berechnet wurden, folgt Schritt 3:

    Zur Nachweisbarkeit der oben stehenden Aspekte müssen die Anlagen zur Produktion inkl. möglicher Lieferanten in einem von der EU-Kommission anerkanntem Zertifizierungs-System (bspw. REDcert EU oder ISCC EU) zertifiziert werden. Anschließend dürfen die Produzenten sog. Nachhaltigkeitsnachweise (PoS) für RFNBO-Batches ausstellen. Diese können bspw. anschließend auf dem THG-Quotenmarkt vermarktet werden oder als Nacheis dienen, falls der Abnehmer bspw. im Rahmen eines Klimaschutzvertrages zwingend RFNBO beziehen muss.

  • Wasserstoff wird dann als "grün" anerkannt, wenn im gesamten Prozess vom Einsatz der benötigten Rohstoffe, über die Produktion des Wasserstoffs bis hin zur Distribution des Endprodukts eine um 70 % geringere THG-Intensität ggü. des fossilen Referenzprodukts erreicht wird und für die im Produkt gebundene Energie Grünstrom verwendet wurde (i.d.R. über PPA).

    Sollten die 70 % nicht erreicht werden, kann z.B. durch Anpassungen beim Strombezug nachgebessert werden. Auch durch die Nutzung der Nebenprodukte aus dem Herstellungsprozess kann eine Verbesserung des Ergebnisses erzielt werden.
    Diese Optimierungspotenziale prüfen wir auf Wunsch und geben Handlungsempfehlungen.

  • Wir begleiten die Zertifizierung der Produktionsanlage gemeinsam mit externen Auditoren/ Zertifizierungsstellen. Hierzu zählt u.a.

    • Marktabfrage und Bewertung von Zertifizierungs-Stellen und deren Angebote

    • Vorbereitung notwendiger Unterlagen wie bspw. Massenbilanz-Systemen oder Berechnungsmethode für die THG-Bilanz.

    • Unterstützung bei Ausstellung der Nachhaltigkeitsnachweise mit allen geforderten Informationen wie korrekt ermittelter THG-Emissionen.

    Wir arbeiten unabhängig von Zertifizierungsstellen und decken verschiedene Zertifizierungs-Systeme ab (bspw. ISCC EU, REDcert EU, CertifHy).

Wir sind das Ohr an der Gesetzgebung

GreenTrax zeichnet sich besonders durch den Bereich der Wissensvermittlung aus. Wir legen großen Wert darauf, bleibende Mehrwerte zu schaffen, in dem wir Know-how bei unseren Kunden und Partnern verankern und diese beim internen Kompetenzaufbau unterstützen. In unserem monatlichen, kostenlosen Webinar informieren wir u.a. über die Anforderungen der Voluntary Schemes zur Zertifizierung von grünem Wasserstoff.

Rechtskonforme Berechnung der THG-Intensitäten

Um eine RFNBO-Wasserstoff Zertifizierung zu erlangen, muss bei der LCA-Betrachtung (also sämtliche Emissionen des Lebenszyklus) eine Emissionseinsparung von mindestens 70 % gegenüber der fossilen Referenz erreicht werden.

Wir übernehmen diese vielschichtigen Berechnungen und zeigen Optimierungspotenziale auf, um die benötige THG-Mindesteinsparung zu erreichen oder diese noch weiter zu steigern. 

Effizienz und Kostenkontrolle durch REC

Durch die optionale Anwendung unseres REC (RFNBO Emission Calculator) Tools lassen sich die Berechnungen kosten- und zeitsparender durchführen. Auf Wunsch geben wir eine Einführung in unser Tool, damit ihr die Berechnung für die Folgejahre oder im Falle von veränderten Ausgangsbedingungen auch selbst durchführen könnt.

Unsere zugrundeliegende Berechnungsmethode wurde unter Berücksichtigung der umfangreichen Vorgaben der relevanten Zertifizierungssysteme bzw. der EU-Vorgaben gem. EU 2023/1185 bzw. Implementing Regulation 2022/996 erstellt. 

Alle Angaben zur THG-Berechnung können in REC erfasst und damit die THG-Intensität automatisch berechnet werden! Auch für die spezifischen Erfordernisse je Strombezugskonzept finden sich in REC entsprechende Hinweise und Möglichkeiten zur individuellen Anpassung. Anpassung.

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RFNBO Emission Calculator