THG-Quote für Elektrobusse sichern
Wir vermarkten die THG-Quote für das Jahr 2024 und sichern Verkehrsbetrieben einen garantierten Festpreis für ihre Elektrobusse.
Kundenstimmen
Vorgaben wie die Clean Vehicles Directive erhöhen den Druck auf Verkehrsgesellschaften, die Busflotten zu elektrifizieren
Die Clean Vehicles Directive der EU setzt klare Vorgaben zum Mindestanteil für sogenannte “Zero-Emission-Fahrzeuge”. Für Deutschland wurden daraus die folgenden Kriterien abgeleitet: Mindestens 22,5 % der Neuanschaffungen müssen bereits jetzt auf emissionsfreie Fahrzeuge entfallen, ab 2026 sogar mindestens 32,5 %. Mit mehr als 90 % dominieren rein batterieelektrische Busse diesen Markt für Zero-Emission-Neuanschaffungen. Im Vergleich zu herkömmlichen Verbrenner-Bussen sind Elektrobusse derzeit jedoch noch deutlich teurer in der Anschaffung. Hier soll die gesetzliche THG-Quote Abhilfe verschaffen.
THG-Quote kann Anschaffungskosten für Elektrobusse erheblich reduzieren
Die THG-Quote wird jährlich ausbezahlt und kann jeweils bis zum 31.10. des Quotenjahres beantragt werden. Somit kann über mehrere Jahre hinweg ein erheblicher Anteil der erhöhten Anschaffungskosten kompensiert werden. Exakt für diesen Zweck ist die THG-Quote vom deutschen Gesetzgeber eingeführt worden und wir von GreenTrax leisten unseren Beitrag, damit die Erlöse auch dort landen, wo sie hingehören: In eine beschleunigte Elektrifizierung der Fahrzeugflotten.
Ihr möchtet mehr über den Mechanismus der THG-Quote erfahren? Ausführliche Informationen erhaltet ihr hier auf unserer Website sowie in kostenlosen Webinar.
Gerne beraten wir euch auch persönlich dazu, wie ihr die THG-Quote für euren E-Bus bzw. eure Elektrobus-Flotte erhaltet.
Unser Angebot für eure Busflotte
Bei GreenTrax sind wir auf die Abwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) für Verkehrsgesellschaften spezialisiert. Seit 2019 erzielen wir für unsere insgesamt mehr als 1.400 Geschäftskunden - darunter zahlreiche Stadtwerke, EVU und Verkehrsunternehmen - Zusatzerlöse durch den Handel mit THQ-Quoten. Damit gehört GreenTrax bereits zu den alten Hasen auf dem Quotenmarkt für Strom im Straßenverkehr. Profitiert von unserer mehrjährigen Expertise, unseren etablierten Prozessen und unserer risikoaversen Erfolgsstrategie!
Das erwartet euch:
Jährliche Erlöse: Aktuell liegen die THG-Auszahlungen pro E Bus mit Fahrzeugklasse M3 bei etwa 2.500 € für 2024 (Erlöshöhe abzgl. Provision, Erlöse unterliegen Preisschwankungen und können in Abhängigkeit des Vermarktungszeitpunktes variieren).
Transparentes und einfaches Provisionsmodell: Euch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Schlanker Prozess: Wir benötigen lediglich Kopien eurer Fahrzeugscheine (Registrierungsfrist ist jährlich der 31.10.), alles weitere übernehmen wir:
Überprüfung der Unterlagen
Antragsstellung beim Umweltbundesamt für die UBA-Bescheide und Übermittlung der Nachweise
Abwicklung des Handels mit quotenverpflichteten Unternehmen
Übernahme der Verpflichtungen als Erfüllungsgehilfe im Rahmen von § 37a Absatz 6 und 7 BImSchG gegenüber Hauptzollamt/Biokraftstoffquotenstelle
Auszahlung der Handelserlöse als Gutschrift (bei Bedarf direkt an die jeweiligen Tochtergesellschaften)
Umfasst alle Elektrofahrzeuge: Falls eure Flotte neben E-Bussen auch aus leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse N1) und Elektrofahrzeugen anderer Fahrzeugklassen mit Fahrzeugschein besteht, wickeln wir diese ebenfalls gemeinsam ab.
Bereitstellung von Rechtstexten und Mustererklärungen: Wir stellen euch beispielsweise erforderliche Abtretungserklärungen zur Verfügung, angepasst auf die entsprechenden Fahrzeuge, sofern der Fuhrpark auf verschiedene Tochtergesellschaften zugelassen ist.
Unsere Referenzen
Häufige Fragen (FAQ)
Aktuell erzielt jeder Elektrobus einen Erlös von über 2.500 € für das Jahr 2024. Da die Erlöshöhe unter anderem abhängig ist von den aktuellen Marktpreisen für THG-Quoten, können diese Beträge variieren.
Der Prozess der Anrechenbarkeit von Elektrobussen ist erst seit 2022 möglich. Wir von GreenTrax sind jedoch seit Bestehen des Marktes für THG-Quoten durch Strom für unsere Geschäftskunden tätig und können auf etablierte und bewährte Prozesse zurückgreifen. Verkehrsgesellschaften mit ihren Elektrobussen zählen bereits seit 2022 zu unserer Kundschaft.
Alle batterie-elektrischen Busse der Fahrzeugklasse M3 mit einem Fahrzeugschein. Brennstoffzellen-Busse können nicht berücksichtigt werden.
Für die E-Fahrzeuge benötigen wir von euch lediglich Kopien von Vorder- und Rückseite der Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I). Bei Bedarf zusätzlich Quoten-Abtretungserklärungen, die wir euch zur Verfügung stellen.
Ja. Die THG-Quoten können grundsätzlich für jedes Elektrofahrzeug erneut veräußert werden.
Jedes Elektrofahrzeug kann pauschal mit einer festgelegten Strommenge eingebracht werden. Für Elektrobusse beträgt dieser Wert derzeit 72 MWh pro Jahr. Je nach THG-Bilanz des deutschen Netzstromes, entspricht jede MWh einer bestimmten Menge eingesparter Treibhausgase. Diese THG-Mengen können am Quotenmarkt verkauft werden. Für andere Fahrzeuge wie leichte Nutzfahrzeuge oder E-PKW gibt es geringere Pauschalwerte, wodurch sich hier auch geringere Erlöse erzielen lassen.
Dies ist von der Bearbeitungszeit beim UBA abhängig und kann zwischen 3 und 6 Monaten liegen.
Die Erlöse lassen sich immer pauschal für ein ganzes Jahr anrechnen. Der genaue Zeitpunkt der Zulassung ist nicht relevant, solange die Zulassung noch innerhalb des entsprechenden Jahres erfolgt. Anteilige Anrechnungen finden nicht statt.
Ja. Quotenberechtigt sind grundsätzlich die Fahrzeughalter, also die Tochtergesellschaften. Wir stellen euch jedoch entsprechend ausgefüllte und rechtssichere Abtretungserklärungen zur Verfügung, damit alles über den Mutterkonzern abgewickelt werden kann. Bei Bedarf kann auch eine Ausschüttung der Gutschriften an die jeweiligen Gesellschaften erfolgen.
Bis 2030 gibt es gesetzliche Vorgaben, die eine automatische Anpassung der THG-Minderungsquote vorsehen. Auch darüber hinaus würde der Mechanismus grundsätzlich fortbestehen.
Für das Jahr 2022 liegt dieser Wert bei etwa 109 kg CO₂eq pro MWh und damit für Elektrobusse bei über 7,5 t. Da der Gesetzgeber die Elektromobilität besonders fördern möchte, werden diese Mengen aktuell mit einem Faktor von 3 gewertet. Demnach können über 22,5 t CO2 im Quotenmarkt gehandelt werden. Dies entspricht jedoch nicht der tatsächlichen Menge an eingespartem CO2.
Bei der Fahrzeug-gebundenen THG-Quote wird leider die THG-Bilanz des Stroms nicht berücksichtigt. Dies ist unter bestimmten Bedingungen nur für öffentliche Ladepunkte möglich.
Nein. Nur rein batterieelektrische Busse.
Die Pauschalwerte werden vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Externer Link zum Bundesanzeiger des UBA:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/banz_at_16.12.2021_b3.pdf
Die Renewable Energy Directive II (RED II) der europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten die Emissionen im Verkehr stärker zu senken. In Deutschland geschieht dies über die Treibhausgasminderungsquote. Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind im Kontext der Elektromobilität das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).