THG-Minderungsquote (THG-Quote) im Überblick
Was ist die Treibhausgasminderungsquote und wie beeinflusst sie den Verkehr?
Die Bundesregierung hat sich mit dem deutschen Klimaschutzgesetz zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgas-Emissionen (hauptsächlich CO2) bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 zu mindern.
Auch der Verkehrssektor muss dafür seinen Beitrag leisten. Laut Klimaschutzgesetz und EU-Zielen wird für den deutschen Verkehrssektor eine Reduktion der THG-Emissionen bis 2030 um 50 % angestrebt. Und das bei wachsendem Straßengüterverkehr und aktuell zunehmendem Absatz von Dieselkraftstoff. Dies erschwert eine landesweite Reduktion der Treibhausgase. Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) ins Leben gerufen. Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingesetzt wird, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern. Sie fungiert als Klimaschutz-Instrument, das die EU-Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) von 29 % erneuerbaren Energien im Verkehr bis 2030 vorantreiben soll und wird durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (§ 37 BImSchG) und die Bundesimmissionsschutz-Verordnung (konkret: 38. BImSchV) reguliert. Um der Wirtschaft mehr Investitionssicherheit zu geben, schreibt die Bundesregierung die Entwicklung jedoch bis 2040 fort und geht so über die EU-Richtlinie hinaus.
Hohe THG-Emissionen sind vor allem auf fossile Kraftstoffe der Mineralölwirtschaft zurückzuführen. Durch die THG-Quote werden diese Unternehmen gezwungen, ihre THG-Emissionen um einen bestimmen Prozentsatz zu reduzieren und in emissionsärmere Alternativen zu investieren. Halten quotenverpflichtete Unternehmen die Vorgaben nicht ein, müssen sie eine Strafzahlung für die ausgestoßenen Treibhausgase pro Tonne leisten. Da diese Unternehmen die vorgegebene Quote oftmals nicht alleine erreichen können, wird ihnen der sogenannte THG-Quotenhandel ermöglicht.
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Emissionen im Verkehr
So funktioniert der Handel mit der Treibhausgas-minderungsquote
Da quotenverpflichtete Unternehmen zumeist ihre Emissionen nicht alleine reduzieren können, wird ihnen der Handel von THG-Quoten mit Unternehmen ermöglicht, die emissionsarme Kraftstoffe, z.B. Strom für Elektromobilität, in den Verkehr bringen. Solche Unternehmen sind beispielsweise Energieversorgungsunternehmen und Betreibende von Ladestationen, die sich für ihren in Verkehr gebrachten Strom Zertifikate beim Bundesumweltamt ausstellen lassen können. Diese Zertifikate können quotenverpflichtete Unternehmen erwerben und damit ihre Vorgaben zur Emissionsreduktion gemäß Bundesimissionsschutzgesetz (§ 37 BImSchG) erfüllen.
Durch diese Marktmechanismen wird die erneuerbare Energiewende im Verkehr quer-subventioniert, langfristig setzen sich emissionsarme Antriebstechnologien durch.
Strom als Erfüllungsoption für die Treibhausgas-minderungsquote
Seit 2018 ist es in Deutschland möglich, auch Strom für Elektroautos für die Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) anrechnen zu lassen. Hierbei wird der aktuelle Emissionswert für den deutschen Strommix herangezogen, womit sich schon jetzt im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen wie Diesel oder Benzin eine bessere Emissionsbilanz ergibt. Diese eingesparten Treibhausgase können dann über den THG-Quotenhandel verkauft werden. Im Jahr 2026 werden pro MWh Strom etwa 119 kg CO₂eq eingespart. Dieser Wert wird seit 2022 mit einem Faktor von 3 angerechnet, d.h. jede MWh Strom wird mit einem Beitrag von 379 kg CO₂eq berücksichtigt.
Die anrechenbare Minderungsmenge pro MWh Strom ändert sich also von Jahr zu Jahr. Sie ist abhängig von der zu Grunde gelegten Emissionsbilanz des deutschen Stromnetzbezugs und der vorgegebenen THG-Minderungsquote. Sinkt die Emissionsbilanz des Netzbezugs mit der Zeit, so steigt dadurch die Minderungsmenge von Strom im Rahmen der THG-Quote. Durch die jährlich steigende THG-Minderungsquote, wird die Minderungsmenge durch Strom verringert, da auch Strom diese Reduktionsquote erfüllen muss.
In den nächsten Jahren wird Strom voraussichtlich seine Minderungsmengen pro Energieeinheit wieder steigern können, da der Effekt von erwartbaren sinkenden Emissionen durch den Strombezug größer ist, als der Effekt durch die höhere THG-Minderungsquote (vorausgesetzt die Mehrfachanrechnung bleibt erhalten). Das bedeutet: Jede MWh Strom wird in Zukunft voraussichtlich mehr kg CO₂eq einsparen und damit bei gleichbleibenden Marktpreisen für den Quotenhandel einen höheren Wert haben.
THG-Emissionen des deutschen Strommixes in kg CO2eq/GJ
Wer profitiert von der THG-Minderungsquote?
In erster Linie ist die THG-Quote ein Klimaschutz-Instrument, weshalb die Umwelt am meisten von dem Gesetz profitieren soll. Finanziell kann sich das aber auch auf Energieversorgungsunternehmen und Ladestationsbetreiber*innen auswirken, die mit der Bereitstellung von Strom in der Elektromobilität einen emissionsarmen Verkehr unterstützen. Gleichzeitig hat sich das Gesetz aber auch für Privatpersonen und Fuhrparks geöffnet, die Elektrofahrzeuge besitzen und nutzen. Seit 2022 können deshalb auch E-Mobilist*innen von der THG-Quote profitieren und Zusatzerlöse generieren.
Entwicklung der Treibhausgasminderungsquote
2007
Eine Änderung des BImSchG verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, zusätzlich zu konventionellen Kraftstoffen einen bestimmten Anteil an Biokraftstoffen zu verkaufen. Die Änderung basiert auf der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (FQD).
2015
Die Höhe der Verpflichtung richtet sich nicht mehr nach der Menge fossiler Kraftstoffe, sondern nach den verursachten Treibhausgasemissionen. Die Mineralölwirtschaft muss ihre THG-Emissionen jährlich gegenüber einem Referenzwert verringern.
2018
Auch weitere emissionsärmere Kraftstoffe können für die Minderung angerechnet werden, darunter strombasierte Kraftstoffe und biogene Flüssiggase. Die jährlich geforderte Minderung steigt schrittweise. Diese Verpflichtung wird Treibhausgas-Minderungsquote genannt.
2021
Die THG-Quote ermöglicht auch Ladepunktbetreibern und Privatpersonen, am Quotenhandel teilzunehmen. Mit den Änderungen werden Vorgaben der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II in deutsches Recht umgesetzt.
2022
Die Treibhausgasminderung von Ladestrom darf dreifach auf die Verpflichtung angerechnet werden. Für Strom aus einer direkt verbundenen erneuerbaren Energiequelle kann ein niedrigerer Emissionsfaktor gelten, sofern kein Netzanschluss besteht.
2023
Die Meldefrist für E-Fahrzeuge wird auf den 15. November des jeweiligen Quotenjahres verkürzt. Zulassungsfreie E-Fahrzeuge werden praktisch von der Quote ausgeschlossen.
2024
Die Vorgaben für die Anerkennung lokal produzierten erneuerbaren Ladestroms werden gelockert. Grüner Wasserstoff und andere RFNBOs (renewable fuels of non-biological origin) können auf die THG-Minderungsverpflichtung angerechnet werden.
2025
UER (Upstream-Emission-Reductions) werden vorzeitig als Erfüllungsoption für die THG-Minderungsverpflichtung abgeschafft.
2026
Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote – bei GreenTrax auch THG-Quote 3.0 genannt – wird als Umsetzung der RED-III-Vorgaben beschlossen und tritt in Kraft.
2027
Für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen N3 (schwere Lkw) und M3 (Busse) steigt der Anrechnungsfaktor für den eingesetzten Strom auf 4. Für andere Elektrofahrzeuge bleibt es beim Faktor 3.
2030
Die THG-Minderungsquote steigt nach derzeit geltender Rechtslage auf 26,5 %. RED III sieht bis 2030 zudem mindestens 1 % RFNBO-Anteil im Verkehrssektor vor.
2035
Die gesetzliche THG-Minderungsquote steigt nach derzeit geltender Rechtslage auf 41 %.
2040
Die gesetzliche THG-Minderungsquote erreicht nach derzeit geltender Rechtslage 65 %.

