THG-Minderungsquote (THG-Quote) im Überblick
Was ist die Treibhausgasminderungsquote und wie beeinflusst sie den Verkehr?
Die Bundesregierung hat sich mit dem deutschen Klimaschutzgesetz zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgas-Emissionen (hauptsächlich CO2) bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 zu mindern.
Auch der Verkehrssektor muss dafür seinen Beitrag leisten. Lat Klimaschutzgesetz und EU-Zielen wird für den deutschen Verkehrssektor eine Reduktion der THG-Emissionen bis 2030 um 50 % angestrebt. Und das bei wachsendem Straßengüterverkehr und aktuell zunehmendem Absatz von Dieselkraftstoff. Dies erschwert eine landesweite Reduktion der Treibhausgase. Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) ins Leben gerufen. Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingesetzt wird, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern. Sie fungiert als Klimaschutz-Instrument, das die EU-Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) von 29 % erneuerbaren Energien im Verkehr bis 2030 vorantreiben soll und wird durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (§ 37 BImSchG) und die Bundesimmissionsschutz-Verordnung (konkret: 38. BImSchV) reguliert.
Hohe THG-Emissionen sind vor allem auf fossile Kraftstoffe der Mineralölwirtschaft zurückzuführen. Durch die THG-Quote werden diese Unternehmen gezwungen, ihre THG-Emissionen um einen bestimmen Prozentsatz zu reduzieren und in emissionsärmere Alternativen zu investieren. Halten quotenverpflichtete Unternehmen die Vorgaben nicht ein, müssen sie eine Strafzahlung für die ausgestoßenen Treibhausgase pro Tonne leisten. Da diese Unternehmen die vorgegebene Quote oftmals nicht alleine erreichen können, wird ihnen der sogenannte
THG-Quotenhandel ermöglicht.
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Emissionen im Verkehr
Strom als Erfüllungsoption für die Treibhausgasminderungsquote
Seit 2018 ist es in Deutschland möglich, auch Strom für Elektroautos für die Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) anrechnen zu lassen. Hierbei wird der aktuelle Emissionswert für den deutschen Strommix herangezogen, womit sich schon jetzt im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen wie Diesel oder Benzin eine bessere Emissionsbilanz ergibt. Diese eingesparten Treibhausgase können dann über den THG-Quotenhandel verkauft werden. Im Jahr 2024 werden pro MWh Strom etwa 109 kg CO₂eq eingespart. Dieser Wert wird seit 2022 mit einem Faktor von 3 angerechnet, d.h. jede MWh Strom wird mit einem Beitrag von 326 kg CO₂eq berücksichtigt.
Die anrechenbare Minderungsmenge pro MWh Strom ändert sich also von Jahr zu Jahr. Sie ist abhängig von der zu Grunde gelegten Emissionsbilanz des deutschen Stromnetzbezugs und der vorgegebenen THG-Minderungsquote. Sinkt die Emissionsbilanz des Netzbezugs mit der Zeit, so steigt dadurch die Minderungsmenge von Strom im Rahmen der THG-Quote. Durch die jährlich steigende THG-Minderungsquote, wird die Minderungsmenge durch Strom verringert, da auch Strom diese Reduktionsquote erfüllen muss.
In den nächsten Jahren wird Strom voraussichtlich seine Minderungsmengen pro Energieeinheit wieder steigern können, da der Effekt von erwartbaren sinkenden Emissionen durch den Strombezug größer ist, als der Effekt durch die höhere THG-Minderungsquote (vorausgesetzt die Mehrfachanrechnung bleibt erhalten). Das bedeutet: Jede MWh Strom wird in Zukunft voraussichtlich mehr kg CO₂eq einsparen und damit bei gleichbleibenden Marktpreisen für den Quotenhandel einen höheren Wert haben.
THG-Emissionen des deutschen Strommixes in kg CO2eq/GJ
Entwicklung der Treibhausgasminderungsquote
2025
Vorzeitige Abschaffung von UER (Upstream-Emission-Reductions) als Erfüllungsoption für die THG-Minderungsverpflichtung
2030
Die THG-Quote erreicht ihren aktuell geplanten Maximalwert von 25,1%.
1974
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gilt seit 1974 in Deutschland. Dieses überschaut die deutschlandweiten THG-Emissionen und deren negative Auswirkungen
2007
Eine Änderung des BImSchG wird zunächst 2007 festgelegt. Diese gibt vor, dass Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, zusätzlich zu den konventionellen Kraftstoffen, eine bestimmte Menge Biokraftstoffe verkaufen müssen. Diese Veränderung basiert auf der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und der EU Kraftstoffqualitätsrichtlinie (FQD).
2015
Mit einer Gesetzesänderung soll ab 2015 nicht mehr die Menge der fossilen Kraftstoffe die Menge der Biokraftstoffe bestimmen, sondern die Höhe der ausgestoßenen Treibhausgas-Emissionen. Die Mineralölwirtschaft wird dabei verpflichtet, ihre THG-Emissionen jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz (gegenüber einem Referenzwert) zu verringern.
2018
Seit 2018 können auch andere emissionsärmere Kraftstoffe (wie z.B. strombasierte Kraftstoffe und biogene Flüssiggase) für die Minderung angerechnet werden. Der festgelegte Prozentsatz für die Minderung steigt regelmäßig. Diese festgelegte Minderung nennt man Treibhausgas-Minderungsquote.
2021
Die THG-Quote erlaubt es auch Ladepunktbetreibern und Privatpersonen am Quotenhandel direkt teilzunehmen. Mit der Einführung der Änderungen werden die neuen EU Erneuerbare-Energien-Richtlinien (RED II) in deutsches Recht umgesetzt.
2022
Die Treibhausgas-Minderung von Ladestrom darf 3-fach auf die Verpflichtung angerechnet werden. Für Strom aus einer direkt verbundenen erneuerbaren Energiequelle darf der deutlich niedrige Emissionsfaktor der jeweiligen Energiequelle genutzt werden, sofern kein Netzanschluss besteht.
2023
Die Meldefrist für E-Fahrzeuge wird auf den 15.11. des jeweiligen Quotenjahres verkürzt. Zulassungsfreie E-Fahrzeuge werden praktisch von der Quote ausgeschlossen.
2024
Die Vorgaben für die Anerkennung von lokal produziertem erneuerbarem Ladestrom werden gelockert. Grüner Wasserstoff und andere RFNBOs (renewable fuels of non-biological origin) können auf die THG-Minderungsverpflichtung angerechnet werden.