Neue THG-Verordnung greift ab Januar 2022: Die wichtigsten Änderungen im Kurzüberblick
Die lang erwartete Novellierung der 38. BImSchV ist endlich veröffentlicht und wird bereits ab Januar 2022 gelten. Die umfassenden Änderungen erhöhen erheblich die Attraktivität für den THG-Quotenhandel rund um die Elektromobilität. Wir von GreenTrax haben für euch die Verordnung analysiert und bringen kurz und knapp auf den Punkt (genauer gesagt auf 6 Punkte), was die THG-Quote 2.0 ab 2022 an Neuerungen enthält.
THG-Quote 2.0: Die wichtigsten Änderungen
Dreifachanrechnung von Strom
Erlöse gehen an Ladepunktbetreiber und Fahrzeughalter
Höhere Pauschalwerte für E-Busse und Co.
Anrechenbarkeit von Grünstrom bei (halb-)öffentlichen Ladestationen
Minderungsquote vervierfacht sich bis 2030
Andere Erfüllungsoptionen wie palmölbasierte Biokraftstoffe scheiden aus dem Markt aus
1. Dreifachanrechnung von Strom
Die energetische Menge an geladenem Strom wird mit dem Faktor drei angerechnet. Das heißt für euch: Jede MWh wird zu drei MWh, und damit verdreifacht sich auch die Menge anrechenbarer CO2-Ersparnis, was zu höheren Erlösen führt.
2. Erlöse gehen an Ladepunktbetreiber und Fahrzeughalter
Bislang konnten nur die Stromlieferanten von Ladepunkten und privaten BEV-Besitzern Quoten generieren und veräußern. Die neue Verordnung berechtigt jetzt ausschließlich die Ladepunktbetreiber (legal CPO/Aufnahme im Register der BNetzA) und die Halter von batterieelektrischen Fahrzeugen (über den Fahrzeugschein) die Teilnahme am THG-Quotenhandel. Hierzu können sich private und gewerbliche Halter direkt bei unserer Endkundenmarke fairnergy registrieren und erhalten entweder die Erlöse ausbezahlt oder spenden diese als Impact Prämie direkt an Projekte. Auch für die Abwicklung der Quote für Ladepunktbetreiber oder für eure privaten bzw. gewerblichen Endkunden bieten wir bei GreenTrax attraktive Services an.
3. Höhere Pauschalwerte für E-Busse und Co.
Bislang können private und gewerbliche Halter von BEV pauschal nur knapp 2 MWh Strom pro Jahr anrechnen lassen. Hier sieht die neue Verordnung höhere Pauschalwerte für weitere Fahrzeugklassen wie Busse vor, die vom Umweltbundesamt über den Bundesanzeiger noch veröffentlich werden. Hiermit kann das Erlöspotential durch beispielsweise einen E-Bus erheblich gesteigert werden.
4. Anrechenbarkeit von Grünstrom bei (halb-)öffentlichen Ladestationen
Betreiber öffentlicher Ladestationen, die ihren Strom über eine Direktverbindung (also ohne Netzbezug) aus einer PV- oder Windkraftanlage beziehen, können sich diesen Grünstrom anrechnen lassen. Hierzu veröffentlicht das Umweltbundesamt im Bundesanzeiger den Emissionsfaktor für Strom aus entsprechenden EE-Anlagen. Da dieser Wert deutlich den aktuellen Wert für Netzstrom unterschreiten wird, erhöht sich die Menge an eingespartem CO2 und damit auch die Erlöse aus THG-Quoten.
5. Minderungsquote vervierfacht sich bis 2030
Die aktuelle THG-Minderungsquote von 6 % für 2021 vervierfacht sich auf 25 % für das Jahr 2030. Damit erhöht sich der Druck auf die Mineralölindustrie, die Emissionen aus fossilen Kraftstoffen um ein Viertel zu reduzieren. Damit ist auch langfristig eine Nachfrage nach THG-Quoten aus Strom gesichert.
6. Andere Erfüllungsoptionen wie palmölbasierte Biokraftstoffe scheiden aus dem Markt aus
Besonders emissionsintensive Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl sollen bis 2023 nicht mehr berücksichtigt werden. Damit erhöht sich zusätzlich der Druck auf die Mineralölindustrie, ihre Verpflichtungen durch den Zukauf von Strom zu erfüllen.
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