THG-Quote 2.0: Änderungen für die Elektromobilität
Die Treibhausgas-Minderungsquote (kurz THG-Quote) wurde 2015 eingeführt und ist ein markt-basiertes Klimaschutzinstrument, welches erneuerbare Kraftstoffe mit niedrigen CO2-Emissionen fördert. Seit 2019 gibt es damit ein Förderpotenzial für Strom aus Elektromobilität In den letzten Jahren war diese hauptsächlich für Stromanbieter relevant, Besitzer von Elektrofahrzeugen und Ladestationen konnten nur wenig, bzw. indirekt davon profitieren. Zum Ende des Jahres 2020 läuft die gesetzliche THG-Quote 1.0 aus, weshalb das Bundesumweltministerium einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht hat. Das neue Gesetz zur THG-Quote 2.0 richtet sich nun vor allem auch an private und gewerbliche Nutzer von Elektrofahrzeugen, sowie Betreiber von öffentlichen Ladestationen. Die THG-Quote bietet damit die Möglichkeit, dass alle Akteure in der Elektromobilität finanziell von diesem Förderpotenzial profitieren können. Schon Mitte des nächsten Jahres soll das neue Gesetz in Kraft treten. Welche Änderungen die THG-Quote 2.0 in der Elektromobilität (allgemein, für Betreiber von öffentlichen Ladestationen und für das nicht-öffentliche Laden an privaten und gewerblichen Ladepunkten) mit sich bringt haben wir in dieser Tabelle einmal zusammengefasst:
Elektromobilität: Allgemein (§ 37 BImSchG)
Für die Elektromobilität allgemein ist der Förder-Fokus ab 2021 auf Strom als wichtigsten Kraftstoff der Zukunft die wichtigste Änderung der THG-Quote 2.0.
Elektromobilität: Öffentliches Laden (§6 38. BImSchV)
Für öffentliche Ladestationen ändern sich insbesondere die zu erwartenden Erlöse aus dem Quotenhandel, sowie die Möglichkeit für Ladestationsbetreiber selbst als Dritte teilzunehmen und die Anrechenbarkeit von Grünstrom in Sonderfällen.
Elektromobilität: Nicht-öffentliches Laden (§7 38. BImSchV)
Für alle anderen Szenarien (privates und gewerbliches nicht-öffentliches Laden), wird ebenfalls steigendes Förderpotenzial erwartet. Zudem sind zukünftig die Betreiber der nicht-öffentlichen Ladepunkte weiter antragsberechtigt, können dies aber durch GreenTrax als Pooling-Dienstleister abwickeln lassen. Dies funktioniert weiterhin über die Registrierung von Fahrzeugen, die pauschalen Schätzwerte werden aber zukünftig gestaffelt nach Fahrzeugtyp. Das birgt insbesondere Potenzial für größere Fahrzeuge wie E-Transporter und E-Busse.
Insgesamt sind die Änderungen der THG-Quote 2.0 für die Elektromobilität extrem vielversprechend und sorgen für enormes Förderpotenzial für Strom als erneuerbaren Kraftstoff und forcieren eine nachhaltigere motorisierte Individual-Mobilität.