GreenTrax THG-Quote

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Bundestag ermöglicht THG-Quote für grünen Wasserstoff

28. März 2024

Noch im Dezember 2023 beschloss die Bundesregierung die Novelle der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: 37. BImSchV), die den Einsatz sog. RFNBO (renewable fuels of non-biological origin) und damit auch von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor erheblich fördert. Eine höhere Anrechnung sowie praxistauglichere Voraussetzungen im Rahmen der THG-Quote wurden festgelegt, wodurch der Hochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft beschleunigt wird. Mit diesen neuen Vorgaben lassen sich gem. aktueller Marktpreise zwischen 3 und 4 € je kg grünem Wasserstoff zusätzlich erlösen.  

Im März 2024 hat der Bundestag der Novellierung der 37. BImSchV zugestimmt, womit diese in wenigen Wochen in Kraft treten kann. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende vollzogen. 

Hier ein Überblick der wichtigsten Änderungen durch die novellierte 37. Verordnung zur Anrechenbarkeit von RFNBO und damit auch von grünem Wasserstoff (gültig für ab 1. Juli 2024 in Verkehr gebrachte Kraftstoffe): 

  1. RFNBO und grüner Wasserstoff werden künftig mit einem Mehrfachfaktor von 3 auf die THG-Minderungsquote angerechnet. Damit verdreifacht sich die rechnerische Minderungsmenge an Treibhausgasen und – bei gleichbleibenden Marktpreisen – auch der Erlös je kg Wasserstoff. 

  2. Der Anwendungsbereich von RFNBO wird erweitert und umfasst künftig nicht nur den straßengebundenen Verkehr, sondern ebenfalls den Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr

  3. Quotenberechtigt sind ausschließlich die Betreiber der Wasserstofftankstellen (Inverkehrbringer der RFNBO). 

  4. Erstmals werden mit der 37. BImSchV die verbindlichen EU-Standards für die Produktion von RFNBO in nationales Recht überführt. Damit übernimmt Deutschland die Pionierrolle in der EU als erstes Land mit einer nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben. 

  5. Die EU-Vorgaben werden 1:1 in der Verordnung aufgenommen. Insb. Vorgaben zu den Strombezugskriterien gem. EU 2023/1184 werden übernommen. Bei der Methode zur Berechnung der THG-Intensitäten der verschiedenen RFNBO wird auf EU 2023/1185 verwiesen. Hierbei ist jedoch zu erwarten, dass das Umweltbundesamt weitere Details und Vorgaben zur Berechnung der THG-Intensitäten bekanntmacht. 

  6. Die Produktion von RFNBO kann anteilig über netzbezogenen PPA-Strom und/oder über Direktverbindungen zu EE-Anlagen erfolgen. Auch ein anteiliger Bezug von Netzstrom ohne PPA lediglich über Entwertung von HKN ist zu einem gewissen Grad möglich, ohne die Mindesteinsparung zu unterschreiten. 

  7. Zur Definition von PPA wird nicht explizit auf die RED II verwiesen. Hierdurch kann eine nutzerfreundlichere Auslegung ermöglicht werden: Mögliche Mittler von PPA könnten demnach durchaus Vertragspartei werden (siehe hierzu auch die Frage 19 des aktuellen Q&A for the certification of RFNBOs and RCF, https://energy.ec.europa.eu/topics/renewable-energy/bioenergy/voluntary-schemes_en

  8. Neben dem Direkteinsatz von RFNBO erlaubt die Verordnung auch den Einsatz von beispielsweise strombasiertem Wasserstoff im Raffinerieprozess

  9. Für alle RFNBO gilt: Sie müssen zwingend im Verkehr eingesetzt werden und mind. 70 % THG einsparen im Vergleich zum Komparator für fossile Kraftstoffe. 

  10. Zur Überwachung wird ein Massenbilanz-System eingeführt, dass sich an der bereits bestehenden Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung orientiert. Das Umweltbundesamt wird ein digitales Register zur Nachweisführung einrichten. 

  11. Wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette wie z.B. der einzelnen Produktionsschritte (etwa Elektrolyseur) oder der Lieferung müssen im Rahmen von anerkannten Zertifizierungssysteme zertifiziert sein. 

  12. Aktuell gibt es mit ISCC EU, REDcert EU und CertifHy drei Systeme, die einen Antrag zur Anerkennung bei der EU-Kommission gestellt haben. Die Anerkennung steht jedoch noch aus. 

 

Auch wenn die Verabschiedung der 37. Verordnung nun endlich Rechtssicherheit bietet, müssen auf regulatorischer Ebene noch ein paar Schritte umgesetzt werden, bevor die ersten Erlöse mit der THG-Quote erzielt werden können. Alle wesentlichen Schritte könnt ihr der nachfolgenden Grafik entnehmen. 

Stand: März 2024

Erste Pioniere im Bereich der Wasserstoff-Produktion bereiten sich bereits auf die Zertifizierung ihres grünen Wasserstoffs vor und haben hierfür sowie zur Teilnahme am THG-Quotenhandel mit Wasserstoff die Voraussetzung durch uns prüfen lassen. Unsere Beratungsleistung umfasst dabei auch die konkrete Berechnung der THG-Intensitäten und das Aufdecken von Optimierungspotenzialen. Zwei Referenz-Projekte stellen wir zur Veranschaulichung auf unserer Website genauer vor.

Wie wir den Einsatz von RFNBO generell wirtschaftlicher machen möchten?

  1. Mithilfe unseres digitalen RFNBO Emission Calculator Tools (kurz: REC) wird der komplexe Zertifizierungsprozess für euren grünen Wasserstoff deutlich beschleunigt und vereinfacht.

  2. Neben dem Effizienzgewinn, ermittelt unser Tool zudem den projektspezifisch optimalen Bedarf an Grünstrom. Somit kann die Erzeugung von grünem Wasserstoff auf Basis des idealen Strommix wirtschaftlicher realisiert werden. ​

  3. Auch die Erlöspotenziale durch den THG-Quotenhandel mit grünem Wasserstoff werden in REC auf Basis von aktuellen Marktdaten direkt ausgewiesen.

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