GreenTrax THG-Quote

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Grünstrom als Erfüllungsoption für die THG-Quote

Stand: April 2024

Bereits seit 2022 ist es in Deutschland möglich, Grünstrom wie Photovoltaik-Strom oder Wind-Strom (On- und Offshore) für die Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) anrechnen zu lassen. Hierbei wird der aktuelle Wert der spezifischen THG-Emissionen für die jeweilige erneuerbare Erzeugungsquelle genutzt. Im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen wie Diesel oder Benzin ergibt sich damit eine deutlich bessere Emissionsbilanz und auch im Vergleich zu den aktuellen Werten für Netzstrom ergibt sich eine um den Faktor von etwa 2,5 höhere Emissionseinsparung.

 

Wie viel höher ist der Quotenerlös mit erneuerbaren Energien?

Die eingesparten Treibhausgase können über den THG-Quotenhandel verkauft werden. Für das Jahr 2024 werden mithilfe von PV-Strom pro MWh Strom etwa 285 kg CO₂ eingespart. Für Wind-Strom (Land) liegt dieser Wert bei 300 kg CO₂ und für Wind-Strom (See) bei 304 CO₂. Diese Werte werden derzeit mit einem Mehrfach-Faktor von 3 angerechnet. Das bedeutet beispielsweise, dass eine MWh PV-Strom mit einem Beitrag von 855 kg CO₂eq berücksichtigt wird. Für Wind-Strom (Land) liegt dieser Wert dann bei 901 kg CO₂eq und für Wind-Strom (See) bei 911 kg CO₂.eq Die untenstehende Grafik veranschaulicht nochmals die Berechnungsmethode für PV-Strom.
Bei einem Marktpreis von beispielsweise 120 EUR/t CO₂eq ergeben sich damit Umsatzpotentiale von ca. 100 EUR pro MWh PV-Strom, ca. 108 EUR pro MWh Wind-Strom (an Land) und ca. 109 EUR pro MWh Wind-Strom (auf See). Somit erhöht sich das THG-Erlöspotential durch den Einsatz von Grünstrom, zusätzlich zu der generellen 3-fach Anrechnung, nochmals etwa um den genannten Faktor 2,5 im Vergleich zur THG-Quote über Netzstrom.

 

Voraussetzungen zur Anrechnung von Grünstrom für die THG-Quote

Um erneuerbare Energien über die THG-Quote anrechnen lassen zu können, müssen einige Anforderung erfüllt werden. Bis 2024 erhielt man die Grünstromquote nur, wenn PV- oder Windkraftanlage direkt mit der Ladesäule verbunden waren und kein Netzanschluss bestand. (Dies kam praktisch nirgendwo vor.)

Ab dem 01.01.2024 wurden die Regeln für Grünstrom etwas gelockert. Der Netzanschluss ist kein Ausschlusskriterium mehr, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 

  • Zunächst muss es sich zur Anrechnung natürlich um Strom aus Wind- oder Sonnenenergie handeln

  • Die PV- oder Windkraftanlage muss sich hinter dem selben Netzanschlusspunkt wie die Ladesäule(n) befinden

  • Es muss sich um öffentliche Ladepunkte handeln (Listung im Register der BNetzA)

  • Nötig ist zudem ein durch Messwerte des (grundzuständigen oder wettbewerblichen) Messstellenbetreibers erbrachter Nachweis, dass Strom gleichzeitig produziert und an der Ladesäule geladen wurde 

    -> „Gleichzeitig“ meint hier: Im gleichen 15-min-Intervall 

  • Man benötigt also mindestens einen Zähler für die lokale Stromproduktion und einen für die (gebündelte) Ladeinfrastruktur, welche die 15-min-Intervalle abbilden können (z.B. RLM oder iMSys) 

  • Die Messwerte werden beim MSB abgerufen und als zusätzlicher Nachweis der UBA-Meldung hinzugefügt 

  • Für die Mengen, für die diese Gleichzeitigkeit nachgewiesen werden kann, erhält man die Grünstromquote  

  • Für darüber hinausgehende Mengen kann ladepunktscharf die übliche Graustromquote beantragt werden 

  • Strom, der zunächst in einen Speicher geladen wird, kann nicht als Grünstrom angerechnet werden, da die Gleichzeitigkeit nicht mehr gegeben ist 

  • Sonstige Messkonzepte (die nicht die 15-Minuten-Intervalle abbilden) sind nicht zulässig 

Weitere Informationen unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/22-12-2023_hinweise_ee-strom.pdf

Das Fazit zur THG-Quote mit Grünstrom

Die Grünstrom-Quote beträgt ca. das 2,5-fache der Graustrom-Quote. Ob sich die zusätzliche Messinfrastruktur oder dafür nötige Investitionen lohnen, muss jedoch individuell bewertet werden. Dies ist in erster Linie abhängig von der Leistung und Auslastung der Ladestationen im Verhältnis zu der produzierten Strommenge.

Ihr besitzt oder projektiert eine Ladekonstellation, die die Anforderungen erfüllt und möchtet durch eure Strommengen mit der Grünstrom-THG-Quote das Erlöspotential deutlich verbessern?